Mittwoch, 13. Februar 2013

Eine erfreuliche Nachricht

Gestern befand sich ein Schreiben des Bundesamtes für Migration im Briefkasten, in dem unter anderem folgendes zu lesen war:
"Nach Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen erachten wir die Voraussetzun-
gen zur Erteilung des beantragten Visums als erfüllt. In Gutheissung Ihrer Einsprache haben
wir daher die schweizerische Auslandvertretung in Jakarta auf elektronischem Weg ermäch-
tigt, den nachgesuchten Sichtvermerk auszustellen."

Das Rekursverfahren dauerte ungefähr zwei Monate. Dabei wanderten die eingereichten Dokumente durch mehrere Büros.
Von Jakarta nach Bern, zum Bundesamt für Migration (BFM). Danach nach St. Gallen zum Migrationsamt von wo uns eine Verpflichtungserklärung (ehemals Garantieerklärung) und ein mehrseitiger Fragebogen zugesandt wurde. Mit beiden Formularen ausgefüllt und der letzten Steuererklärung des Sponsors (in diesem Falle mein Vater), musste der Gang zur Wohngemeinde in Angriff genommen werden.
Dort musste dann noch das Betreibungsregister des Sponsors für Sfr. 50.- ausgedruckt werden, bevor diese Papiere den Weg zurück nach St. Gallen machen konnten.
Kurz danach erhielt das BFM in Bern wieder Post vom Migrationsamt St. Gallen um den Entscheid des Rekurses zu fällen und den Sponsor der Antragstellerin sowie die Schweizer Botschaft in Jakarta darüber zu informieren.
Die Antragstellerin darf nun wiederholt ein Visaantragsformular ausfüllen und zusammen mit nochmals zwei Passfotos, je einer Kopie der Reiseversicherung sowie des Flugtickets und ihrem Pass zur Botschaft fahren (muss nicht persönlich vorbei geh'n). Dann geht's noch bis maximal drei Tage und das lang ersehnte Visum wird sich endlich im Pass befinden.

Mitte dieses Jahres wird sie dann für 42 Tage die Erlaubnis haben, sich in der Schweiz, und den anderen Ländern im Schengenraum, aufzuhalten.